Medientechnische
Nutzungsordnung
Vorwort
Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im
Umgang mit der medientechnischen Ausstattung (inkl. WLAN und
Schulcloud) durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf.
Alle Nutzungsberechtigten verpflichten sich ...
- mit den Computern und der sonstigen medientechnischen Ausstattung
der Schule sorgfältig umzugehen,
- die persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten,
- fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht zu beachten,
- illegale Inhalte weder zu veröffentlichen, noch im Intranet bzw.
Internet aufzurufen und/oder herunterzuladen,
- persönliche Daten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen zu schützen.
1 Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
1.1 Anwendungsbereich
Die Regelungen des Abschnitts 1 gelten für die Nutzung der
IT-Infrastrukturdienstleistungen der BBS III Lüneburg. Hierzu
zählen insbesondere die Nutzung der von der Schule gestellten
Computer in den Computer-, Fach- und Unterrichtsräumen sowie die
Nutzung zentraler Server-Dienste und Netzwerke der Schule.
Darüber hinaus gelten die Regelungen für alle mobilen und digitalen
Endgeräte wie Notebooks, Smartphones, Tablets, ..., die in die
Schule mitgebracht werden.
1.2 Nutzungsberechtigte
Die IT-Infrastruktur der BBS III Lüneburg kann grundsätzlich von
allen Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Schule unter Beachtung der nachfolgenden
Bestimmungen genutzt werden. Die Schulleitung (oder in Absprache mit
dieser der verantwortliche Administrator) kann weitere Personen zur
Nutzung zulassen (z. B. Gastschüler). Die Benutzung kann
eingeschränkt oder zurückgenommen werden, wenn die betreffende
Person ihren Pflichten nicht nachkommt.
1.3 Zugangsdaten
Alle berechtigten Personen erhalten für den Zugang zum schulischen
Netzwerk und seinen Diensten individuelle Zugangsdaten und wählen
sich bei der ersten Anmeldung ein persönliches Passwort. Mit diesen
Zugangsdaten können sie sich an allen zugangsgesicherten Ressourcen
im pädagogischen Netzwerk anmelden.
Passworte müssen aus einer Folge von mindestens 10 Zeichen bestehen und
sollten sowohl Buchstaben als auch Ziffern oder Sonderzeichen
enthalten.
Das Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an andere Personen
weitergegeben werden.
1.4 Schulorientierte Nutzung
Die schulische IT-Infrastruktur wird ausschließlich für schulische
Zwecke genutzt. Veränderungen an der Installation und Konfiguration
sowie Manipulationen an der Hard- und Software sowie die Installation
von Software sind untersagt.
Die Schülerinnen und Schüler gehen sorgsam mit den von der Schule
gestellten Geräten um. Dazu gehört auch der Verzicht auf Essen und
Trinken während der Nutzung. Störungen oder Schäden sind
unverzüglich zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat die
Kosten zu tragen.
Die Räume werden ordnungsgemäß verlassen. Jeder ist für seinen
Arbeitsplatz verantwortlich.
1.5 Kosten
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und die Bereitstellung des
Zugangs zum Internet stehen den nutzungsberechtigten Personen
kostenfrei zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien werden aus der
Medienpauschale bezahlt.
2 Abruf von Internetinhalten
2.1 Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts,
Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es dürfen
keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen
Inhalte aufgerufen oder heruntergeladen werden.
2.2 Download von Internetinhalten
Es werden keine Dateien, die in so genannten File-Sharing-Netzwerken
angeboten werden, heruntergeladen. Im Übrigen sind für Kopien die
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 44a ff. UrhG zu beachten.
3 Veröffentlichung von Inhalten im Intranet und Internet
3.1 Illegale Inhalte
Es werden keine pornographischen, gewaltverherrlichenden,
rassistischen, jugendgefährdenden, beleidigenden oder sonst
strafrechtlich verbotenen Inhalte veröffentlicht, versendet oder auf
andere Weise zugänglich gemacht (vgl. Abschnitt 2.1).
3.2 Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte
Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte
fremde Inhalte (z. B. Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des
Urhebers im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber ist zu
nennen, wenn dieser es wünscht.
3.3 Beachtung von Bildrechten
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von
Fotos insbesondere im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung
der abgebildeten Person(en), im Falle der Minderjährigkeit auch von
deren Erziehungsberechtigten.
3.4 Schulhomepage und ILIAS
Die Veröffentlichung von Inhalten im Namen oder unter dem Namen der
Schule bedarf stets der Genehmigung durch die Schulleitung. Dies gilt
auch im Falle von Veröffentlichungen im Rahmen von Schul- oder
Unterrichtsprojekten.
4 Datenschutz
Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den
Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die für die
Administration zuständigen Personen sind berechtigt, zum Zwecke der
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Netzwerkbetriebes oder zur
Vermeidung von Missbräuchen Zugriff auf die Daten der Nutzer zu
nehmen, sofern dies im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Gibt
es keinen zwingenden Grund für das weitere Vorhalten der
Protokolldateien, werden diese gelöscht. Die Schule wird von ihren
Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und bei
verdachtsunabhängigen Stichproben Gebrauch machen.
5 Ergänzende Regeln für die WLAN-Nutzung und die Nutzung privater Geräte im Unterricht (BYOD – Bring Your Own Device)
Die BBS III Lüneburg stellt ihren Lehrkräften, sonstigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schülerinnen und Schülern
die Möglichkeit zur Verfügung, das pädagogische Netzwerk und das
Internet über einen WLAN-Zugang zu nutzen. Es gilt auch hier
Abschnitt 1.4 Satz 1 zur schulorientierten Nutzung.
Im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ist die Nutzung des
pädagogischen Netzes grundsätzlich auch mit privaten mobilen
Endgeräten (Notebooks, Tablets und Smartphones) möglich. Der
Einsatz der (privaten) Geräte während der Unterrichtsstunden
erfolgt auf Anweisung der verantwortlichen Lehrkraft.
Das Einrichten und Betreiben privater Accesspoints sowie über mobile
Endgeräte gekoppelte Internetverbindungen (sog. „Hot-Spots“)
sind untersagt.
6 Ergänzende Regeln für die Nutzung der Schulcloud
6.1 LARA-Portal und ILIAS
Mit dem LARA-Portal (LAndingpage for RemoteAccess)
und ILIAS stellt die Schule einen externen Zugang zum pädagogischen
Netzwerk zur Verfügung. Es gilt auch hier Abschnitt 1.4 Satz 1 zur
schulorientierten Nutzung sowie Abschnitt 3.2 zur Veröffentlichung
von Inhalten. Die Schulcloud in Verbindung mit schnellem Internet und
mobilen Geräten vereinfacht die schulinterne und schulübergreifende
Kommunikation und Organisation, unterstützt das teamorientierte
Lernen und die intensive Nutzung digitaler Medien.
Lehrkräfte, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Schülerinnen und Schüler haben immer und überall und mit allen
Geräten Zugriff auf ihre unterrichtlichen Daten und Aktivitäten –
auch von zu Hause aus oder von unterwegs. Alle Zugangsberechtigten
nutzen diese medientechnischen Möglichkeiten verantwortungsvoll und
im Sinne einer medienpädagogischen Arbeit.
6.2 Kommunikationswerkzeuge
Für die datenschutzkonforme und sichere Kommunikation zwischen
Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und ggf. Eltern oder
externen Institutionen stehen über das LARA-Portal schulische
E-Mail-Adressen sowie über ILIAS weitere, einfach zu nutzende
Werkzeuge zur Verfügung.
Die Nutzung privater Kommunikationsmittel für schulische Zwecke,
insbesondere von Facebook, WhatsApp und ähnlicher Dienste, deren
Anbieter nicht dem deutschen Datenschutz unterliegen, ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.
6.3 Datenaustausch (Filehosting und -sharing)
Für den datenschutzkonformen und sicheren Datenaustausch steht neben
ILIAS mit Seafile eine weitere Cloud-Anwendung zur Verfügung. Über
Seafile besteht zudem die Möglichkeit, anderen Nutzern den Zugriff
auf eigene Daten zu ermöglichen. Die Nutzung dient ausschließlich
schulischen und unterrichtlichen Zwecken.
Die Nutzung privater Clouddienste für schulische Zwecke, z. B. Dropbox
oder Google Drive, deren Anbieter nicht dem deutschen Datenschutz
unterliegen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.
6.4 Datensicherung
Die Schule bzw. entsprechen Diensteanbieter sorgen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten für ein regelmäßiges Backup aller Daten. Für die
Sicherung der persönlichen Daten ist jede Nutzerin/jeder Nutzer
selbst verantwortlich. Das gilt auch für den Fall, dass die
Nutzerin/der Nutzer die Schule verlässt. Nach einer angemessenen
Frist wird der Zugang gesperrt und alle Daten werden unwiderruflich
gelöscht.
7 Schlussvorschriften
7.1 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen
Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang
in der Schule in Kraft. Alle Nutzungsberechtigten werden über diese
Nutzungsordnung unterrichtet. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn
findet eine Belehrung hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung
statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
Die nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler versichern im Rahmen
der erstmaligen Anmeldung im pädagogischen Netzwerk, dass sie diese
Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
7.2 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der
Nutzungsberechtigung weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur
Folge haben.
7.3 Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung
jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden
alle Nutzer informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als
genehmigt, wenn der/die jeweilige Nutzer/in die von der Schule
gestellte IT-Infrastruktur nach Inkrafttreten der Änderungen weiter
nutzt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Lüneburg, im Juni 2017
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