Medientechnische Nutzungsordnung

Vorwort

Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit der medientechnischen Ausstattung (inkl. WLAN und Schulcloud) durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf.

Alle Nutzungsberechtigten verpflichten sich ...

- mit den Computern und der sonstigen medientechnischen Ausstattung der Schule sorgfältig umzugehen,

- die persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten,

- fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht zu beachten,

- illegale Inhalte weder zu veröffentlichen, noch im Intranet bzw. Internet aufzurufen und/oder herunterzuladen,

- persönliche Daten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen zu schützen.

1 Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule

1.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen des Abschnitts 1 gelten für die Nutzung der IT-Infrastrukturdienst­leistungen der BBS III Lüneburg. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung der von der Schule gestellten Computer in den Computer-, Fach- und Unterrichtsräumen sowie die Nutzung zentraler Server-Dienste und Netzwerke der Schule.

Darüber hinaus gelten die Regelungen für alle mobilen und digitalen Endgeräte wie Notebooks, Smartphones, Tablets, ..., die in die Schule mitgebracht werden.

1.2 Nutzungsberechtigte

Die IT-Infrastruktur der BBS III Lüneburg kann grundsätzlich von allen Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden. Die Schulleitung (oder in Absprache mit dieser der verantwortliche Administrator) kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z. B. Gastschüler). Die Benutzung kann eingeschränkt oder zurückgenommen werden, wenn die betreffende Person ihren Pflichten nicht nachkommt.

1.3 Zugangsdaten

Alle berechtigten Personen erhalten für den Zugang zum schulischen Netzwerk und seinen Diensten individuelle Zugangsdaten und wählen sich bei der ersten Anmeldung ein persönliches Passwort. Mit diesen Zugangsdaten können sie sich an allen zugangsgesicherten Ressourcen im pädagogischen Netzwerk anmelden.

Passworte müssen aus einer Folge von mindestens 10 Zeichen bestehen und sollten sowohl Buchstaben als auch Ziffern oder Sonderzeichen enthalten.

Das Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

1.4 Schulorientierte Nutzung

Die schulische IT-Infrastruktur wird ausschließlich für schulische Zwecke genutzt. Veränderungen an der Installation und Konfiguration sowie Manipulationen an der Hard- und Software sowie die Installation von Software sind untersagt.

Die Schülerinnen und Schüler gehen sorgsam mit den von der Schule gestellten Geräten um. Dazu gehört auch der Verzicht auf Essen und Trinken während der Nutzung. Störungen oder Schäden sind unverzüglich zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat die Kosten zu tragen.

Die Räume werden ordnungsgemäß verlassen. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich.

1.5 Kosten

Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und die Bereitstellung des Zugangs zum Internet stehen den nutzungsberechtigten Personen kostenfrei zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien werden aus der Medienpauschale bezahlt.

2 Abruf von Internetinhalten

2.1 Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es dürfen keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufgerufen oder heruntergeladen werden.1

2.2 Download von Internetinhalten

Es werden keine Dateien, die in so genannten File-Sharing-Netzwerken angeboten werden, heruntergeladen. Im Übrigen sind für Kopien die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 44a ff. UrhG zu beachten.

3 Veröffentlichung von Inhalten im Intranet und Internet

3.1 Illegale Inhalte

Es werden keine pornographischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, jugendgefährdenden, beleidigenden oder sonst strafrechtlich verbotenen Inhalte veröffentlicht, versendet oder auf andere Weise zugänglich gemacht (vgl. Abschnitt 2.1).

3.2 Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte

Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z. B. Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

3.3 Beachtung von Bildrechten

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos insbesondere im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Person(en), im Falle der Minderjährigkeit auch von deren Erziehungsberechtigten.

3.4 Schulhomepage und ILIAS

Die Veröffentlichung von Inhalten im Namen oder unter dem Namen der Schule bedarf stets der Genehmigung durch die Schulleitung. Dies gilt auch im Falle von Veröffentlichungen im Rahmen von Schul- oder Unterrichtsprojekten.

4 Datenschutz

Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die für die Administration zuständigen Personen sind berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Netzwerkbetriebes oder zur Vermeidung von Missbräuchen Zugriff auf die Daten der Nutzer zu nehmen, sofern dies im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Gibt es keinen zwingenden Grund für das weitere Vorhalten der Protokolldateien, werden diese gelöscht. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und bei verdachtsunabhängigen Stichproben Gebrauch machen.

5 Ergänzende Regeln für die WLAN-Nutzung und die Nutzung privater Geräte im Unterricht (BYOD – Bring Your Own Device)

Die BBS III Lüneburg stellt ihren Lehrkräften, sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Verfügung, das pädagogische Netzwerk und das Internet über einen WLAN-Zugang zu nutzen. Es gilt auch hier Abschnitt 1.4 Satz 1 zur schulorientierten Nutzung.

Im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ist die Nutzung des pädagogischen Netzes grundsätzlich auch mit privaten mobilen Endgeräten (Notebooks, Tablets und Smartphones) möglich. Der Einsatz der (privaten) Geräte während der Unterrichtsstunden erfolgt auf Anweisung der verantwortlichen Lehrkraft.

Das Einrichten und Betreiben privater Accesspoints sowie über mobile Endgeräte gekoppelte Internetverbindungen (sog. „Hot-Spots“) sind untersagt.

6 Ergänzende Regeln für die Nutzung der Schulcloud

6.1 LARA-Portal und ILIAS

Mit dem LARA-Portal (LAndingpage for RemoteAccess) und ILIAS stellt die Schule einen externen Zugang zum pädagogischen Netzwerk zur Verfügung. Es gilt auch hier Abschnitt 1.4 Satz 1 zur schulorientierten Nutzung sowie Abschnitt 3.2 zur Veröffentlichung von Inhalten. Die Schulcloud in Verbindung mit schnellem Internet und mobilen Geräten vereinfacht die schulinterne und schulübergreifende Kommunikation und Organisation, unterstützt das teamorientierte Lernen und die intensive Nutzung digitaler Medien.

Lehrkräfte, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler haben immer und überall und mit allen Geräten Zugriff auf ihre unterrichtlichen Daten und Aktivitäten – auch von zu Hause aus oder von unterwegs. Alle Zugangsberechtigten nutzen diese medientechnischen Möglichkeiten verantwortungsvoll und im Sinne einer medienpädagogischen Arbeit.

6.2 Kommunikationswerkzeuge

Für die datenschutzkonforme und sichere Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und ggf. Eltern oder externen Institutionen stehen über das LARA-Portal schulische E-Mail-Adressen sowie über ILIAS weitere, einfach zu nutzende Werkzeuge zur Verfügung.

Die Nutzung privater Kommunikationsmittel für schulische Zwecke, insbesondere von Facebook, WhatsApp und ähnlicher Dienste, deren Anbieter nicht dem deutschen Datenschutz unterliegen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

6.3 Datenaustausch (Filehosting und -sharing)

Für den datenschutzkonformen und sicheren Datenaustausch steht neben ILIAS mit Seafile eine weitere Cloud-Anwendung zur Verfügung. Über Seafile besteht zudem die Möglichkeit, anderen Nutzern den Zugriff auf eigene Daten zu ermöglichen. Die Nutzung dient ausschließlich schulischen und unterrichtlichen Zwecken.

Die Nutzung privater Clouddienste für schulische Zwecke, z. B. Dropbox oder Google Drive, deren Anbieter nicht dem deutschen Datenschutz unterliegen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

6.4 Datensicherung

Die Schule bzw. entsprechen Diensteanbieter sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein regelmäßiges Backup aller Daten. Für die Sicherung der persönlichen Daten ist jede Nutzerin/jeder Nutzer selbst verantwortlich. Das gilt auch für den Fall, dass die Nutzerin/der Nutzer die Schule verlässt. Nach einer angemessenen Frist wird der Zugang gesperrt und alle Daten werden unwiderruflich gelöscht.

7 Schlussvorschriften

7.1 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Alle Nutzungsberechtigten werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.

Die nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler versichern im Rahmen der erstmaligen Anmeldung im pädagogischen Netzwerk, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

7.2 Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

7.3 Änderung der Nutzungsordnung, Wirksamkeit

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden alle Nutzer informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der/die jeweilige Nutzer/in die von der Schule gestellte IT-Infrastruktur nach Inkrafttreten der Änderungen weiter nutzt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Lüneburg, im Juni 2017

1 Insbesondere weisen wir hin auf das Strafgesetzbuch § 130 (Volksverhetzung), §§ 184 ff (Pornographie), § 185 (Beleidigung), §186 (Üble Nachrede) und § 187 (Verleumdung).